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   VGH Bayern, 25.02.1997 - 25 AS 97.319   

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VGH Bayern, 25.02.1997 - 25 AS 97.319 (https://dejure.org/1997,11338)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.1997 - 25 AS 97.319 (https://dejure.org/1997,11338)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 25 AS 97.319 (https://dejure.org/1997,11338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1330
  • DVBl 1997, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 13.12.1999 - 1 B 422/99

    Beendigung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Nachträgliche

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  • OVG Niedersachsen, 29.08.2011 - 8 MC 138/11

    Festlegung einer kürzeren Frist als "bis zur Unanfechtbarkeit" nach § 80b Abs. 1

    Die hier durch die Erhebung der Anfechtungsklage des Antragstellers nach § 80 Abs. 1 VwGO ausgelöste aufschiebende Wirkung endete gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO drei Monate nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die abweisende Entscheidung gegebenen Rechtsmittels, mithin am 9. Juli 2011 drei Monate nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. zum Berufungszulassungsantrag als Rechtsmittel im Sinne des § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.5.2001 - 13 B 434/01 -, NVwZ-RR 2002, 76; OVG Bremen, Beschl. v. 13.12.1999 - 1 B 422/99 -, NVwZ 2000, 942 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.12.1998 - 2 M 132/98 -, NVwZ-RR 1999, 591; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.11.1998 - 7B 12224/98 -, NVwZ 1999, 896; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 80b Rn. 7; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80b Rn. 24; Schenke, Zur Geltung der Befristung der aufschiebenden Wirkung für Berufungen vor Inkrafttreten des § 80b VwGO, in: DVBl. 1997, 1330, 1331 f.) gegen das den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers am 9. Februar 2011 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2011.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1998 - 7 B 12224/98

    Begründetheit eines Antrags auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden

    Dem materiellen Gehalt nach ist im Rahmen der zur Zulassungsentscheidung "parallelen", mit ihr in funktionalem Zusammenhang stehenden (vgl. Schenke, DVBl. 1997, 1330) Entscheidung nach § 80b VwGO deshalb keine umfassende Interessenabwägung anzustellen, sondern nur die Feststellung gefordert, ob nach dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens von einem missbräuchlichen Ausnutzen des Suspensiveffekts auszugehen ist.
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